Digitale Bildung

Elf Berufe sind von der Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe betroffen

Seit dem 01. August 2018 sind drei Ausbildungsordnungen von der Teilnovellierung zur Modernisierung betroffen. Es gibt drei wesentliche Neuerungen für die Ausbildungsordnungen. Alle Berufe haben eine neue Berufsbildposition. Es geht um die Digitalisierung der Arbeit, den Datenschutz und die Informationssicherheit. Die Inhalte müssen im Kontext mit den fachlichen Inhalten der jeweiligen Ausbildungsberufe vermittelt werden. Im Hinblick auf Industrie-4.0-relevante Qualifikationsanforderungen wurden einige betriebliche Lerninhalte aktualisiert.

Die Verordnung betrifft insgesamt elf Berufe, deren Berufsbezeichnungen sich dadurch nicht verändert:

Die Verordnung betrifft die industriellen Metallberufe:

  • Anlagenmechaniker/in
  • Werkzeugmechaniker/in
  • Industriemechaniker/in
  • Konstruktionsmechaniker/in
  • Zerspanungsmechaniker/in.

Die Verordnung betrifft die industriellen Elektroberufe:

  • Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker/in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker/in für Geräte und Systeme
  • Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik.

Weiterhin ist die Berufsausbildung zum/zur Mechatroniker/in von der Verordnung betroffen.

Welche Kompetenzen die neue Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ voraussetzt, erfahren Sie im kostenlosen Whitepaper zur Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe.

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