Digitale Bildung

Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe: Neue Zusatzqualifikationen für Auszubildende

Im Rahmen der Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe, müssen in die Ausbildungsordnungen neue Zusatzqualifikationen aufgenommen werden. Dabei werden vor allem Betriebe berücksichtigt, bei denen im Zuge von Industrie 4.0 und Digitalisierung ein maßgeblicher Qualifizierungsbedarf besteht. Die Betriebe, die mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten arbeiten und verschieden aufgestellt sind, können mit den Zusatzqualifikationen gezielt Kompetenzen für den digitalen Wandel schaffen. Für Auszubildende sind die Zusatzqualifikationen ein attraktives Angebot, um neue, zukunftsrelevante Fertigkeiten über die eigentlichen Qualifikationen hinaus zu erwerben.

Um welche Zusatzqualifikationen handelt es sich?

Im Rahmen der Ausbildung können weiterführende Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden. Die mit den Zusatzqualifikationen vermittelten Kompetenzen betreffen nicht die Mindestinhalte des jeweiligen Ausbildungsberufsbildes. Es handelt sich um „on top“-Angebote, die einer gesonderten Prüfung und Bescheinigung bedürfen. Sie sprechen die zentralen Handlungsfelder von Industrie 4.0 an. Die Zusatzqualifikationen beanspruchen jeweils einen Zeitrahmen von acht Wochen.

Zusatzqualifikationen für die industriellen Metallberufe

  • Systemintegration
  • Prozessintegration
  • IT-gestützte Anlagenänderung
  • Additive Fertigungsverfahren

Zusatzqualifikationen für die industriellen Elektroberufe und den/die Mechatroniker/in

  • Digitale Vernetzung
  • Programmierung
  • IT-Sicherheit

Mehr zu den einzelnen Zusatzqualifikationen erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper zur Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe.

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