Digitale Bildung

Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe:
Fit für die Digitalisierung

Zwei Arbeiter kontrollieren das Arbeitsergebnis. (Quelle: Adobe Stock / Ingo Bartussek)

Durch die Digitalisierung befindet sich auch die Arbeitswelt im Wandel. Die Organisation von Unternehmen, Entscheidungsprozesse und Arbeitsformen verändern sich. Dadurch ändern sich auch die Qualifikationsanforderungen an Mitarbeiter und Auszubildende. Die neuen Entwicklungen müssen sich in den Ausbildungsinhalten wiederfinden, um junge Menschen angemessen auf das neue digitale Berufsleben vorzubereiten.

Aus diesem Grund wurde 2017 eine Teilnovellierung der Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrpläne der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers beschlossen. An der Entscheidung waren die betreffenden Ministerien sowie Arbeitgeber- und Industrieverbände und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beteiligt. Am 01. August 2018 traten die aktualisierten Ausbildungsordnungen für alle neuen Ausbildungsverträge in Kraft.

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe auf einen Blick. Sie erfahren, welche Berufe es betrifft, was sich genau ändert, welche Zusatzqualifikationen notwendig sind, welche Chancen und Herausforderungen sich daraus ergeben und schließlich wie eine erfolgreiche Umsetzung gelingen kann.

Neue Produktionstechnologien verändern die Industrie

Die wachsende Digitalisierung führt zu massiven Veränderungen in der deutschen Metall- und Elektroindustrie. Die Produktionstechnologien werden zunehmend durch IT und KI (künstliche Intelligenz) vereinfacht und verbessert. Die Etablierung neuer Standards und Fertigungsprozessen stellt die Fachkräfte allerdings vor große Herausforderungen. Neuartige Tätigkeiten erfordern neue digitale Qualifikationen. Hierzu gehören neben Abstraktionsvermögen, Prozess- und Systemverständnis auch methodische, soziale und personale Kompetenzen, die nach wie vor im Mittelpunkt stehen. Außerdem werden die Innovationszyklen neuer Technologien immer kürzer. Fachkräfte müssen flexibel auf neue Herausforderungen reagieren und lösungsorientiert an Problemen arbeiten.

Für welche Ausbildungen und Berufe gelten die Änderungen?

Die Änderungen der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe betreffen drei Ausbildungsordnungen mit insgesamt elf Berufen:

Industrielle Metallberufe

  • Anlagenmechaniker/in
  • Industriemechaniker/in
  • Konstruktionsmechaniker/in
  • Werkzeugmechaniker/in
  • Zerspanungsmechaniker/in

Industrielle Elektroberufe

  • Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker/in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/in für Geräte und Systeme
  • Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik

Mechatroniker/-in

Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe: die wesentlichen Neuerungen

Die Änderungen der Ausbildungsordnungen umfassen drei wesentliche Neuerungen und zwar die neue Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“, eine Aktualisierung der betrieblichen Lerninhalte bezüglich der Industrie 4.0, sowie sieben optional wählbare Zusatzqualifikationen.

Die neue Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“

Die neue Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ hat das Ziel, Auszubildenden Fähigkeiten im Umgang mit neuer Hard- und Software zu vermitteln. Dabei geht es um die Arbeit mit digitalen Medien, aber auch darum, die Sicherheit der neuen Systeme zu gewährleisten.

Aktualisierung der betrieblichen Lerninhalte

Neben dieser Neueinführung wurden im Zuge der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe auch andere Ausbildungsberufe überarbeitet, um den Qualifikationsanforderungen der Industrie 4.0 gerecht zu werden. Zum Beispiel wurde der Berufsbildposition „Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet“ ein weiterer Punkt hinzugefügt, der den Fokus auf die Optimierung von Abläufen und Prozessen legt.

Zusatzqualifikationen

Es wurden den Verordnungen insgesamt sieben optional wählbare Zusatzqualifikationen (ZQs) hinzugefügt. Diese sollen berufsübergreifenden und interdisziplinären Qualifikationsanforderungen gerecht werden und sind bundesweit gültig. Sie geben Auszubildenden die Chance, im Rahmen einer achtwöchigen Weiterbildung Kompetenzen zu erwerben, die für den digitalen Wandel wichtig sind.

Hier eine Übersicht der wählbaren Zusatzqualifikationen nach Berufsfeldern:

Industrielle Metallberufe:

  • Systemintegration
  • Prozessintegration
  • Additive Fertigungsverfahren
  • IT-gestützte Anlagenänderung

Industrielle Elektroberufe:

  • Digitale Vernetzung
  • Programmierung
  • Informationssicherheit

Mechatroniker:

  • Digitale Vernetzung
  • Programmierung
  • Informationssicherheit
  • Additive Fertigungsverfahren

Die Abschlussprüfung der genannten Zusatzqualifikationen legt der Prüfling in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs ab. Die praxisbezogene Prüfungsaufgabe wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Weitere Informationen zur Prüfung können direkt bei der IHK eingeholt werden.

Neue Lehr- und Lernkompetenzen als Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung

Auch wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind, kommt es letztlich auf die erfolgreiche Umsetzung an. Es sind insbesondere die Ausbilderinnen und Ausbilder gefordert. Sie müssen die entsprechenden Kompetenzen und Fähigkeiten mitbringen, um die zukünftigen Fachkräfte ausreichend auf den digitalen Wandel vorzubereiten. Dabei gewinnen neue digitale Methoden des Lehrens und Lernens zunehmend an Bedeutung. Die Herausforderung liegt darin, die digitalen Medien didaktisch sinnvoll in den Lernalltag zu integrieren.

Für Auszubildende ist eine „digitale Medienkompetenz“ essenziell. Sie benötigen Fähigkeiten im Umgang mit den neuen Medien, damit sie die Vorteile der digitalen Lernmethoden vollumfänglich nutzen können. Zudem müssen Auszubildende auf das zeit- und ortsunabhängige Lernen vorbereitet werden. Diese flexible Art des Lernens erfordert eine gute Selbstorganisation und eigenverantwortliches Handeln.

Dieser Wandel betrifft nicht nur die Ausbildung, sondern auch bestehende Fachkräfte müssen regelmäßig und flexibel geschult werden. Die Umsetzung der Zusatzqualifikationen bietet dafür einen wichtigen Baustein.

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